Hausmüllgebühren
Seit 01.01.2015 ist das Landratsamt Aichach-Friedberg für Müllangelegenheiten zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dorthin. Müll- und Windelsäcke gibt es weiterhin bei der Gemeinde.
- Müllsack 6,- €
- Windelsack 2,- €
offener Ganztag an der Grund- und Mittelschule Kühbach (bis 14 Uhr)
- Montag bis Donnerstag kostenlos
- Freitag: 10,- € / Monat
offener Ganztag an der Grund- und Mittelschule Kühbach (bis 16 Uhr)
- Montag bis Donnerstag kostenlos
- Freitag: 20,- € / Monat
Kanalgebühren pro cbm
- Kühbach und Ortsteile (ohne Oberschönbach) 2,50 €
- Oberschönbach 2,00 €
- Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Wassergebühren
- Abrechnung durch Zweckverband Magnusgruppe, für Rettenbach und Unterbernbach ZV Halsbachgruppe
Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Kühbach (ohne Unterschönbach)
- einstelliges Wahlgrad (Einzelgrab) 420,- €
- zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab) 720,- €
- Urnengrab 420,- €
- Leichenhaus (Benutzung und Reinigung), Organisation der Bestattung 100,- €
- Grabherstellung Wahlgrab 300,- €
- Grabherstellung Urnengrab 100,- €
- je Leichenträger 50,- €
- Nutzungsdauer: 20 Jahre
Grabgebühren für den Friedhof Unterschönbach
- einstelliges Wahlgrad (Einzelgrab) 945,- €
- zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab) 1620,- €
- Urnengrab 945,- €
- Leichenhaus (Benutzung und Reinigung), Organisation der Bestattung 100,- €
- Grabherstellung Wahlgrab 300,- €
- Grabherstellung Urnengrab 100,- €
- je Leichenträger 50,- €
- Nutzungsdauer: 45 Jahre
Steuern Hebesatz
- Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 350 v.H.
- Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 340 v.H.
- Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 340 v.H.
Hundesteuer
- 30,- € für jeden Hund
Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen
Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.
Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl
der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss
ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine
Hundemarke aus.
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich
in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten
hat.