Steuern, Gebühren und Einnahmen des Marktes Kühbach

Hausmüllgebühren

 

Seit 01.01.2015 ist das Landratsamt Aichach-Friedberg für Müllangelegenheiten zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dorthin. Müll- und Windelsäcke gibt es weiterhin bei der Gemeinde.

 

  • Müllsack  6,- €
  • Windelsack  2,- €

 

offener Ganztag an der Grund- und Mittelschule Kühbach (bis 14 Uhr)

 

  • Montag bis Donnerstag kostenlos
  • Freitag:  10,- € / Monat

 

offener Ganztag an der Grund- und Mittelschule Kühbach (bis 16 Uhr)

 

  • Montag bis Donnerstag kostenlos
  • Freitag:  20,- € / Monat

 

Kanalgebühren pro cbm

 

  • Kühbach und Ortsteile (ohne Oberschönbach)  2,50 €
  • Oberschönbach  2,00 €
  • Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

 

 

Wassergebühren

 

  • Abrechnung durch Zweckverband Magnusgruppe, für Rettenbach und Unterbernbach ZV Halsbachgruppe

 

Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Kühbach (ohne Unterschönbach)

 

  • einstelliges Wahlgrad (Einzelgrab)  420,- €
  • zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab)  720,- €
  • Urnengrab  420,- €
  • Leichenhaus (Benutzung und Reinigung), Organisation der Bestattung  100,- €
  • Grabherstellung Wahlgrab  300,- €
  • Grabherstellung Urnengrab  100,- €
  • je Leichenträger  50,- €
  • Nutzungsdauer: 20 Jahre 

 

Grabgebühren für den Friedhof Unterschönbach

 

  • einstelliges Wahlgrad (Einzelgrab)  945,- €
  • zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab)  1620,- €
  • Urnengrab  945,- €
  • Leichenhaus (Benutzung und Reinigung), Organisation der Bestattung  100,- €
  • Grabherstellung Wahlgrab  300,- €
  • Grabherstellung Urnengrab  100,- €
  • je Leichenträger  50,- €
  • Nutzungsdauer: 45 Jahre

 

Steuern Hebesatz

 

  • Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  350 v.H.
  • Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  340 v.H.
  • Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 340 v.H.


Hundesteuer

 

  • 30,- € für jeden Hund

 

Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen

Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.

Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl

der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

 

Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss

ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine

Hundemarke aus.

 

Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich

in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten

hat.

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