Hausmüllgebühren
Seit 01.01.2015 ist das Landratsamt Aichach-Friedberg für Müllangelegenheiten zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dorthin. Müll- und Windelsäcke gibt es weiterhin bei der Gemeinde.
- Müllsack 6,- €
- Windelsack 2,- €
Maxi-Gruppe (Vorkindergarten) der Gemeinde Schiltberg
2 x wöchentlich
- jeweils Dienstag und Mittwoch von 09:30 - 11:00 Uhr
- 52,- € / Monat
- kein Beitrag im August
Kanalgebühren pro cbm
- Schiltberg und Ortsteile (ohne Kemnat) 2,90 €
- Kemnat 1,20 €
- Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Wassergebühren
- Abrechnung durch Zweckverband Weilachgruppe, für Rapperzell durch ZV Magnusgruppe
Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Schiltberg
- einstelliges Wahlgrab (Einzelgrab) 800,- €
- zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab) 1200,- €
- Urnengrab 533,40 €
- Leichenhausgebühren 25,- €
- Grabherstellung bei einstelligem Wahlgrab 200,- €
- Grabherstellung bei zweistelligem Wahlgrab 250,- €
- Grabherstellung Urnengrab 100,- €
- je Leichenträger 50.00 €
- Nutzungsdauer: 20 Jahre
Steuern Hebesatz
- Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 370 v.H.
- Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 370 v.H.
- Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 370 v.H.
Hundesteuer
- 30,- € für den ersten Hund
- 60,- € für jeden weiteren Hund im Haushalt
- 300,- € für Kampfhunde
- Der erhöhte Steuersatz entfällt, wenn ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt wird, welches die Eigenschaft als Kampfhund widerlegt.
Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen
Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.
Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl
der gehaltenen Hunde zu begrenzen.
Wer einen über vier Monate alten der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss
ihn unverzüglich der Gemeinde melden.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine
Hundemarke aus.
Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich
in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten
hat.