Steuern, Gebühren und Einnahmen der Gemeinde Schiltberg

Hausmüllgebühren

Seit 01.01.2015 ist das Landratsamt Aichach-Friedberg für Müllangelegenheiten zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dorthin. Müll- und Windelsäcke gibt es weiterhin bei der Gemeinde.

  • Müllsack  6,- €
  • Windelsack  2,- €

Maxi-Gruppe (Vorkindergarten) der Gemeinde Schiltberg

 

2 x wöchentlich

  • jeweils Dienstag und Mittwoch von 09:30 - 11:00 Uhr
  • 52,- € / Monat
  • kein Beitrag im August

 

Kanalgebühren pro cbm

  • Schiltberg und Ortsteile (ohne Kemnat)  2,90 €
  • Kemnat  1,20 €
  • Abrechnung Anfang des Jahres, VZ zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

 

Wassergebühren

  • Abrechnung durch Zweckverband Weilachgruppe, für Rapperzell durch ZV Magnusgruppe

Grabgebühren für alle Friedhöfe im Gemeindegebiet Schiltberg

  • einstelliges Wahlgrab (Einzelgrab)  800,- €
  • zweistelliges Wahlgrab (Familiengrab)  1200,- €
  • Urnengrab  533,40 €
  • Leichenhausgebühren  25,- €
  • Grabherstellung bei einstelligem Wahlgrab  200,- €
  • Grabherstellung bei zweistelligem Wahlgrab  250,- €
  • Grabherstellung Urnengrab  100,- €
  • je Leichenträger  50.00 €
  • Nutzungsdauer: 20 Jahre 

Steuern Hebesatz

  • Grundsteuer A, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  370 v.H.
  • Grundsteuer B, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.  370 v.H.
  • Gewerbesteuer, fällig 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. 370 v.H.


Hundesteuer

  • 30,- € für den ersten Hund
  • 60,- € für jeden weiteren Hund im Haushalt
  • 300,- € für Kampfhunde
  • Der erhöhte Steuersatz entfällt, wenn ein Sachverständigen-Gutachten vorgelegt wird, welches die Eigenschaft als Kampfhund widerlegt.

Die Hundesteuer hat schon ein lange Tradition. Sie dient zunächst, wie alle anderen

Steuerarten auch, zur Finanzierung der Ausgaben, die eine Kommune zu tätigen hat.

Daneben ist die Hundesteuer aber auch ein ordnungspolitisches Instrument, um die Zahl

der gehaltenen Hunde zu begrenzen.

Wer einen über vier Monate alten der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss

ihn unverzüglich der Gemeinde melden.

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine

Hundemarke aus.

Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und entfällt nur, wenn ihr Hund sich

in unserer Gemeinde weniger als drei aufeinanderfolgende Kalendermonate aufgehalten

hat.

drucken nach oben