12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bekanntmachung Rechtskraft

Meldung aus Kühbach
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Vollzug des Baugesetzbuches -BauGB-

 

12. Änderung des Flächennutzungsplanes – 

Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage „Nähe Rettenbach“

 

Für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Kühbach ist mit Ablauf des 28.06.2026 die Genehmigungsfiktion gemäß § 6 Abs.4 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) eingetreten (Bescheinigung des Landratsamts Aichach-Friedberg über die fingierte Genehmigung vom 01.07.2026, AZ: 6100-2) Die Genehmigung gilt damit als erteilt.

 

Die entsprechende Bekanntmachung zur Rechtskraft der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 28.04.2026 finden Sie in dieser Meldung